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20.05.2026 | Aktuelle Meldung: Stellungnahme zur Novelle des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes

Stellungnahme zur Novelle des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes

Hintergrund und Bedeutung

Am 25. Mai 2006 trat das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) in Kraft – als deutschlandweit erstes Gesetz dieser Art. Sein Ziel: die aktive Beteiligung älterer Berlinerinnen und Berliner am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, Generationenbeziehungen zu stärken und das Älterwerden in Würde und ohne Diskriminierung zu sichern.

Seither sind die Seniorenmitwirkungsgremien auf Bezirks- und Landesebene zu einem anerkannten Instrument politischer Teilhabe herangewachsen. Nach Novellierungen in den Jahren 2010/11 und 2016 sprachen sich die Mitwirkungsgremien 2024 für eine unabhängige Evaluation aus. Deren Abschlussbericht kam zu dem Ergebnis: Das Gesetz erreicht seine Wirksamkeit aus verschiedenen Gründen nicht vollends – eine grundlegende Optimierung der Beteiligungsstrukturen ist notwendig.

Angesichts des demografischen Wandels, wachsender Altersarmut und zunehmender Einsamkeit älterer Menschen ist ein zukunftsfestes Seniorenmitwirkungsgesetz heute wichtiger denn je.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.