Laut § 3a (4) Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz berichten die Gremien der Seniorenmitwirkung der zuständigen Verwaltung über ihre Tätigkeit jährlich in geeigneter Form. Für die Landesseniorenvertretung Berlin und den Landesseniorenbeirat Berlin ist dies die für Seniorinnen und Senioren zuständige Senatsverwaltung (§ 3b (1) letzter Satz).
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