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25.10.2019 | Plenum der LSV | Austausch in Reinickendorf

Die Mitglieder der Landesseniorenvertretung trafen sich am 23.10.2019 zum 26. Plenum in der Freizeitstätte Hermsdorf in Reinickendorf. 

 
Die Mitglieder der LSV in HermsdorfDie Mitglieder der LSV in Hermsdorf
In Mitten der Oktoberfestdekoration empfing Bernd Gellert, Vorsitzender der Seniorenvertretung Reinickendorf, die Mitglieder der Landesseniorenvertretung und die Gäste.
 
Die Bezirksstadträtin für Bauen, Bildung und Kultur Frau  Katrin Schultze-Berndt und die Leiterin des Fachbereiches Senioren Frau Sabine Kuhnt stellten den Bezirk und dessen Angebote für die Älteren vor. Anschließend berichtete die Koordinatorin für Altenhilfe und Geriatrie, Frau Vanessa Matthes von ihrer Arbeit. Bernd Gellert berichtete kurz über die Arbeit der Seniorenvertretung im Bezirk sowie ihre Wirksamkeit.
 
Der Erfahrungsaustausch der Bezirke konzentrierte sich auf die Beratungstätigkeit. Es wurde die Frage diskutiert:  Wie realisieren wir organisatorisch und inhaltlich die 7. Aufgabe des §4(3) des Seniorenmitwirkungsgesetzes - das Abhalten von Bürgersprechstunden? Bürgersprechstunden werden in sehr unterschiedlichen Formen und mit mehr oder weniger Resonanz angeboten. Die Anwesenden kamen überein: Es ist besser, auf Seniorengruppen zuzugehen, als auf ihr Kommen zu warten. In organisierten Gesprächsrunden und persönlichen Gesprächen erfahren Seniorenvertretungen vielfältige Anliegen älterer Bürger*innen.
 
Anschließend erfolgte der Austausch zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) Dazu verabschiedete die Landesseniorenvertretung eine Resolution. Sie schließt sich der Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen an, dass der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nur noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder spezialisierten Wohngruppen bestehen soll. Durch diese geplante Regelung werden Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Intensivpflegebedarf beschnitten.