Die Mitglieder der Landesseniorenvertretung Berlin trafen sich am 23.05.2018 im Pflegewohnzentrum Wuhlepark an der Bansiner Straße 21. Die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf, Dagmar Pohle, begrüßte die Senior*innen.
Die Bürgermeisterin, langjährige Unterstützerin der Berliner Seniorenmitwirkung, stellte zunächst den LSV Mitgliedern ihren Bezirk vor. Insbesondere sprach sie über die Herausforderungen, die der jüngste Berliner Bezirk mit der Alterung der Bewohner*innen – am schnellsten im Vergleich der Berliner Bezirke - habe. Aber mit dem „
Netzwerk im Alter“ ist die Altenplanung vor Ort gut in den Lebensbereichen Wohnen, Freizeitaktivität und Gesundheit vorbereitet. Mit einem Rückblick in die
Historie lud sie die Senior*innen ein, wiederzukommen. Viele Freizeitaktivitäten laden zu Entdeckungen und Spaziergängen ein, wie die
Gärten der Welt, der
Kienbergpark oder der
Wuhletal-Wanderweg.
Dagmar Pohle hob die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der
bezirklichen Seniorenvertretung (SV) auch in dieser Legislaturperiode hervor. „Wir haben hier gute Bedingungen mitzuwirken“, stimmte Petra Ritter, Vorsitzende der SV Marzahn-Hellersdorf, zu. Sie beschrieb die vielfältigen Aktivitäten und erste Erfolge nach einem Jahr Engagement in neuer Zusammensetzung (
pdf.Datei).
Zudem führte Petra Ritter in den Erfahrungsaustausch „Barrierefreie Mobilität für alle“ (
pdf. Datei) ein. Dabei wurden Ideen zur „Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum“ gesammelt, die die LSV beim Dialog Fußverkehr anlässlich der Entwicklung des Mobilitätsgesetzes aktuell einbringen wird.
Fazit: Aufgabe eines Mobilitätsgesetzes muss es sein, alle am Straßenverkehr Beteiligten, unabhängig von ihrer Fortbewegungsart, aufeinander abzustimmen, das Miteinander zu fördern, das Gegeneinander zu verhindern sowie durch Barrierefreiheit allen Bewohner*innen und Besucher*innen des Landes Berlin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer gesunden Umwelt zu ermöglichen. Das verlangt, im öffentlichen Raum Straßen, Plätze und Höfe mit einer Aufenthaltsqualität zu schaffen, mit der sich die Nutzer*innen aller Generationen identifizieren, Gesellschaft erleben und kommunizieren können und die zum Wohlbefinden der Menschen beitragen. Auswahl wichtiger Punkte dabei:
- Unsere Stadt hat durchaus gute Voraussetzungen für eine hohe Lebens- bzw. Aufenthaltsqualität, nämlich viele grüne Flächen in der Stadt, also in Wohnortnähe. Dazu gehören die großen Parks (z.B. Tiergarten, Görlitzer Park, Friedrichshain, Treptower Park, Hasenheide, Humboldthain u.v.a.) sowie Wälder und Seengebiete. Hinzu kommen noch viele kleinere Grünflächen in den einzelnen Kiezen in unmittelbarer Wohnungsnähe.
- Daher muss die erste Aufgabe für eine hohe Aufenthaltsqualität in unserer Stadt die Erhaltung und Pflege dieser "grünen Lungen" sein, sie sind eine wichtige Voraussetzung zum gesunden Leben in der Stadt, für alle Generationen. Aber besonders ältere Menschen benötigen diese Orte der Ruhe und Bewegung sowie der aktiven Erholung, auch in den Wohngebieten.
- Darum müssen wir alles daransetzen, dass nicht nur auf die Menge des Bauens (Wohnungsbau durch maßlose Nachverdichtung etc.) gesetzt wird, sondern darauf, dass unsere Stadt als (in großen Teilen) grüne Stadt mit vielen kleinen Grünoasen erhalten bleibt.
- Zur Aufenthaltsqualität gehört (nicht nur für die Senior*innen) Sauberkeit in den Parks und Grünanlagen, auf Spielplätzen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen und nicht zuletzt ein Mindestmaß an Sicherheit für die Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Unsere Straßen, Plätze und Parks sind als Aufenthaltsraum für alle Berliner*innen und deren Gäste da. Alle haben ein Recht darauf, sich dort ohne Angst aufhalten und erholen zu können.
- Es kann nicht sein, dass z.B. Fahrrad-Verleihfirmen große Teile der Gehwege für ihre Geschäftsmodelle nutzen (einfach wahllos abgestellte Fahrräder auf dem Gehweg) und das ohne Rücksicht auf Fußgänger und deren Sicherheit. Das Gleiche gilt für Werbeaufsteller u. ä. Hindernisse auf Gehwegen.
Link zur
ausführlichen LSV Stellungnahme Entwurf Mobilitätsgesetz – Teil Fußverkehr (Stand März 2018)