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LSV fordert: Aufnahme der bezirklichen Seniorenvertretungen in das Bezirksverwaltungsgesetz

Im LSV Plenum haben die elf anwesenden Mitglieder der Landesseniorenvertretung einstimmig beschlossen, die Aufnahme der bezirklichen Seniorenvertretungen in das Bezirksverwaltungsgesetz zu fordern.
Beschluss vom 25.04.2018:

"Landesseniorenvertretung Berlin fordert:
Aufnahme der bezirklichen Seniorenvertretungen in das Bezirksverwaltungsgesetz

Bank-, Postfilialen schließen, Wege zum Bürgeramt oder Supermarkt sind lang, Sitzmöbel etc. fehlen. Die Seniorenvertreterinnen und -vertreter erfahren viel über die Lücken der bezirklichen Infrastruktur. Doch diese von älteren Bürgerinnen und Bürgern gesammelten Erfahrungen in die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) einzubringen, ist je nach Bezirk schwierig.
Die bezirklichen Seniorenvertretungen (SV) können sich zwar auf das im Juni 2016 geänderte Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) berufen, wenn sie sich direkt an die BVV wenden wollen. Aber sie können nicht bestimmen, was geschieht und wie mit dem Problem umgegangen wird. Es wird nach wie vor in den Bezirken unterschiedlich wie unverbindlich gehandhabt. Grund: der weiterhin unklare Status der bezirklichen Seniorenvertretungen. Auch das Rederecht in den Ausschüssen als Regelung im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz hat keinen Regelungswert nach Maßgabe bezirksverwaltungsrechtlicher Voraussetzungen.
Der Status wäre im Bezirksverwaltungsgesetz regelbar und somit könnten vergleichbare Engagementbedingungen in den Bezirken sichergestellt werden.

Ziel muss sein, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der BVV zu finden.
Die Landesseniorenvertretung Berlin fordert:
a)    Das Bezirksverwaltungsgesetz ist zu überarbeiten, vor allem hinsichtlich der Ausschussbesetzung in der BVV und Einführung einer beratenden Mitgliedschaft mit Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen der BVV.

b)    Die bezirklichen SV sind in das Bezirksverwaltungsgesetz aufzunehmen, um die Regelungen des BerlSenG zu konkretisieren (verbindlich umzusetzen).

c)    Für Vertreter*innen der Seniorenvertretungen ist im Bezirksverwaltungsgesetz die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen mit Rede- und Antragsrecht festzuschreiben.

Weitere Novellierungen des BerlSenG helfen in dem Punkt nicht. Vor einer erneuten Novellierung bedarf es einer wissenschaftlich begleiteten Evaluation des BerlSenG.