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Konkretisierung der Investitionsverpflichtung des Landes in die gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsstrukturen

Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung

Der Landesseniorenbeirat Berlin hat am 21.03.2018 dem nachfolgenden Vorschlag zugestimmt und leitet den Beschluss an die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung weiter.
„Die 80plus-Rahmenstrategie zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung hochaltriger Menschen in Berlin formuliert wichtige Anforderungen an die notwendige Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im Land Berlin. So werden u. a. verpflichtende Risikoscreenings eingeführt, den besonderen Versorgungsbelange kognitiv beeinträchtigter Menschen im Krankenhaus entsprochen oder das Entlass- bzw. Entlassungsmanagement oder die Palliativpflege sollen verbessert werden.

Tatsächlich nimmt derzeit der LSBB mit Besorgnis vor allem Diskussionen zu Personalengpässen im Krankenhaus oder in der Pflege, unzureichenden Investitionen oder Querfinanzierungsnotwendigkeiten, steigenden Pflegekosten und sogar regionalen Versorgungsdefiziten in der ambulanten Pflege zur Kenntnis. Aus der Praxiskenntnis der Seniorenorganisationen und Seniorenvertretungen stellt der LSBB daher fest, dass die zurückliegenden aber auch die gegenwärtigen Investitionsverpflichtungen des Landes im Gesundheits- und Pflegesektor deutlich negative Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft entfalten (Versorgungsdefizite, unzureichende Personalausstattung, steigende Eigenbeteiligungen).

Der LSBB regt zunächst an, die Pressemitteilung „Trendwende in der Krankenhausfinanzierung: Investitionen steigen auf Bundesdurchschnitt“ mit Bezug auf die tatsächliche Versorgungssituation und den Anspruch der 80plus-Rahmenstrategie im Krankenhausplan zu substantiieren.

Der LSBB weist wiederholt darauf hin, dass sowohl im Krankenhausbereich als auch bei der Pflege das Land die Verantwortung für die Vorhaltung der Infrastruktur trägt. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (§4 KHG) definiert die duale Finanzierung der Krankenhäuser aus Investitionskosten (Länder) und Betriebskosten (Krankenkassen). Das Pflegeversicherungsgesetz (§9 SGB XI) legt fest, dass die Länder für die Vorhaltung der pflegerischen Versorgungstruktur verantwortlich sind.

Der LSBB fordert den Senat auf, die bestehende Finanzierung der gesundheitlichen und pflegerischen Infrastruktur grundlegend zu überprüfen und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Die derzeitigen Mischfinanzierungssysteme und verschiedenen Formen von Pauschalfinanzierungssystemen sind in konkrete Investitionsplanungen zu überführen, um damit einen messbaren Beitrag zur Verbesserung des Pflegepersonals im Krankenhaus und in der Pflege zu leisten.“