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Begleitung der Novellierung des Wohnteilhabe-Gesetzes beschlossen

Am 17.01.2018 beschloss der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) einstimmig, die  Novellierung des WTG zu begleiten.
Folgende Aspekte sollen eine besondere Beachtung erfahren:
  • Entbürokratisierung und leichte Sprache
  • Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte statt nur Mitwirkung
  • Vernetzung der Bewohnerbeiräte
  • SV wie im Seniorenmitwirkungsgesetz festgelegt - betreiben Kontaktpflege zu den Einrichtungen und unterstützen die Bewohnerbeiträte
  • angemessene Schulungen.
Den Antrag hatte die Landesseniorenvertretung Berlin eingebracht, die sich auf ihrer Sitzung am 22.11. 17 mit Aspekten des Wohnteilhabegesetzes und insbesondere die unterschiedlichen Formen der Kontaktpflege zu Seniorenheimen und die Unterstützung der Bewohnerbeiräte durch die SV beschäftigte. Im damaligen Erfahrungsaustausch und der Diskussion zum Gesetz wurden einige inhaltliche Anregungen bzw. Forderungen für die Änderung des Gesetzes herausgearbeitet. Diese Forderungen sollten in die Beratung des Senates durch den LSBB im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung eingebracht werden.