Wohngeld
Wohnen kostet Geld. Oft zu viel für alle jene mit geringem Einkommen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Miet-Zuschuss beantragen. Falls Sie Wohn-Eigentümer sind, können Sie einen Antrag auf Lasten-Zuschuss stellen. Grundlage dafür sind die Regelungen im Wohngeldgesetz und in der Wohngeldverordnung.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus mehreren Punkten, wie
• der Höhe des Einkommens,
• der Höhe der vereinbarten Miete (oder Belastung) einschließlich der kalten Nebenkosten,
• der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Erste Orientierung: Wohngeldrechner
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt im Internet einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Dort können Sie persönliche Daten eingeben. Die Berechnung bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Zahlung des evtl. ermittelten Wohngeldbetrages.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml
Wenn Sie Wohngeld erhalten wollen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde in Ihrem Bezirk. Beachten Sie bitte, dass ein Wohngeldanspruch frühestens ab dem Monat beginnt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht.
Lassen Sie sich bitte beraten:
Bürgertelefon 030-115
Ihr zentraler Zugang zur Verwaltung
Mo-Fr 07.00 – 18.00 Uhr
Berliner Serviceportal: Miet-Zuschuss
Berliner Serviceportal: Lasten-Zuschuss
Der Berliner Mieterverein hat Informationen zum Wohngeld auf vier A4-Seiten (pdf.Datei Nr. 60) zusammengefasst. Die Informationen sind unter www.berliner-mieterverein.de
(Infomarkt & Mietrecht - Infoblätter - nach Stichworten - Wohngeld) abrufbar.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Es gibt jedoch Ausschlussgründe. Dieses Infoblatt ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich beraten.
Hinweis: Empfänger*innen von Wohngeld können günstiger den ÖPNV in Berlin nutzen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag für einen berlinpass. Damit gibt es auch Ermäßigungen für Kultur-, Sport- und Bildungsangebote in der Stadt.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus mehreren Punkten, wie
• der Höhe des Einkommens,
• der Höhe der vereinbarten Miete (oder Belastung) einschließlich der kalten Nebenkosten,
• der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Erste Orientierung: Wohngeldrechner
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt im Internet einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Dort können Sie persönliche Daten eingeben. Die Berechnung bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Zahlung des evtl. ermittelten Wohngeldbetrages.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml
Wenn Sie Wohngeld erhalten wollen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde in Ihrem Bezirk. Beachten Sie bitte, dass ein Wohngeldanspruch frühestens ab dem Monat beginnt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht.
Lassen Sie sich bitte beraten:
Bürgertelefon 030-115
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Der Berliner Mieterverein hat Informationen zum Wohngeld auf vier A4-Seiten (pdf.Datei Nr. 60) zusammengefasst. Die Informationen sind unter www.berliner-mieterverein.de
(Infomarkt & Mietrecht - Infoblätter - nach Stichworten - Wohngeld) abrufbar.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Es gibt jedoch Ausschlussgründe. Dieses Infoblatt ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich beraten.
Hinweis: Empfänger*innen von Wohngeld können günstiger den ÖPNV in Berlin nutzen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag für einen berlinpass. Damit gibt es auch Ermäßigungen für Kultur-, Sport- und Bildungsangebote in der Stadt.


Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
030 9018 24389
info@lsbb-lsv.de
Mo - Fr von 9-13 Uhr
Beratung zu Pflege & Alter:
Berliner Pflegestützpunkte
Kostenfrei: 0800 59 500 59
Mo - Fr 9 - 18 Uhr
Silbernetz gegen Einsamkeit im Alter
kostenfrei: 0800 4708090
für Anrufer_innen aus Berlin
8 - 22 Uhr
Beratungstelefon
030 - 69 59 89 89
Pflege in Not:
Mo | Mi | Fr 10-12 Uhr
Di 14-16 Uhr
030 9018 24389
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Beratungstelefon
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Pflege in Not:
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Di 14-16 Uhr
Seniorensicherheit
Service der Berliner Polizei
